Die Kompetenzen eines Heilpraktikers

Noch nie haben sich so viele Menschen mit Fragen und gesundheitlichen Problemen an Heilpraktiker gewandt wie heute.

Teilweise gibt es aber immer noch Vorurteile gegenüber Heilpraktikern wie, Heilpraktiker heilen mit „Placebo-Kügelchen“, sind fragwürdige Gesellen die im Mondlicht irgendwelche Heilkräuter sammeln oder durch Hände auflegen Patienten behandeln… Schlimmer noch: Mitbewerber im Gesundheitssektor und Lobbyisten, die wenig Interesse an kostengünstiger Naturheilkunde haben, pflegen und bedienen regelmäßig ein Image, welches den Heilpraktiker in keinem guten Licht erscheinen lässt.

Nicht jeder darf sich Heilpraktiker nennen

Dabei ist „Heilpraktiker“ eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem Heilpraktikergesetz eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne Arzt zu sein. Ein Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen.

Der Heilpraktiker verfügt in der Regel über eine umfassende medizinische Ausbildung, die er mit einer Überprüfung durch den Amtsarzt mit Beisitz eines Heilpraktikers im zuständigen Gesundheitsamt abschließt. Wer diese Prüfung besteht, bekommt von dieser Behörde die Erlaubnis Heilkunde auszuüben, ohne Arzt zu sein.

Die Befugnisse eines Heilpraktikers sind durch Gesetzte und Verordnungen gegenüber denen eines Arztes abgegrenzt, z.B. kann ein Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, Zahnheilkunde oder Geburtshilfe betreiben oder gem. Infektionsschutzgesetz bestimmte Infektionskrankheiten behandeln.

Heilpraktiker müssen umfassendes medizinisches Wissen vorweisen

Was viele nicht wissen, der Prüfstoff für die Vollzulassung als Heilpraktiker umfasst viele Bereiche der Schulmedizin, sowie fachpraktische Themengebiete.

Dabei verlangt die fortschreibende ständige Rechtsprechung von einem Heilpraktikeranwärter in der Überprüfung arztähnliches Wissen nachzuweisen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil.

Hier ein kleiner Auszug aus dem Basiswissen einer meist sehr viel umfangreicheren Ausbildung mit anschließender Assistenz:

  • Anatomie des Menschen
  • Physiologie und Pathophysiologie des Menschen
  • Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre
  • Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten (besonders Stoffwechsel- und Herz-Kreislauferkrankungen, degenerative und übertragbare Krankheiten)
  • Pathologie des Menschen (Krankheitslehre)
  • Psychologie
  • Psychopatologie (Erkennen und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände)
  • Techniken der klinischen Befunderhebung (Anamnese, klinische Untersuchungen von Organen und Organsystemen, Diagnose, Differenzialdiagnose)
  • Labormedizin
  • Injektions- und Punktionstechniken
  • Blutabnahmen
  • Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
  • Notfallmedizin
  • Naturheilkundliche Therapien
  • Grenzen, Gefahren und Kontraindikationen von diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen der Naturheilkunde

Die bei der Prüfung beachtlichen Durchfallquoten (teilweise werden Quoten von über 80% genannt) belegen, dass die Messlatte für künftige Heilpraktiker sehr hoch liegt.

Nach erfolgreicher Prüfung wählt jeder Heilpraktiker dann die naturheilkundlichen Fachgebiete und Therapien aus die er vertiefen möchte. Eine moderne Labordiagnostik (genau wie in der Schulmedizin) unterstützt ihn zusammen mit einer gründlichen Anamnese auf der Suche nach Ursachen für Erkrankungen. In der Therapie setzt der Heilpraktiker auf bewährte naturheilkundliche Verfahren, wie z.B. Pflanzenheilkunde, Methoden aus der europäischen Naturheilkunde: schröpfen, baunscheidtieren, Blutegel, Aderlass, aber auch auf moderne Verfahren wie: Spritzentherapie, Infusionstherapie, Mesotherapie, ortomolukulare Medizin usw.

Es geht um den ganzen Menschen

Der Heilpraktiker stellt prinzipiell den ganzen Menschen in den Mittelpunkt seiner Überlegungen und Betrachtungen zur Ursachenerforschung und nicht nur die Erkrankung des Patienten und Symptome.

Durch einen großen Zuspruch unserer Patienten wird zunehmend deutlich wie wesentlich und unverzichtbar Heilpraktiker als zusätzliche Säule in unserer Gesundheitsversorgung heute geworden sind. Unsere Patienten schätzen bei uns die Annahme ihrer ganzen Person und sind durchaus in der Lage zwischen universitärer Naturheilkunde und heilpraktischer Naturheilkunde zu unterscheiden… Naturheilkunde, dem Patienten vollumfänglich zugewandt(!!!) ist und bleibt die Domäne von Heilpraktikern!

Dürfen Kosmetikerinnen Falten unterspitzen?

Falten unterspitzen dürfen ausschließlich Heilpraktiker und Ärzte. Der Gesetzgeber verbietet die Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure durch Kosmetikerinnen und Zahnärzten. Dazu hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 17.02.2012 festgestellt, dass Kosmetikerinnen und Zahnärzte keine Falten unterspritzen dürfen (AZ: 4 U 197/11).

 

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