Schönheitsbehandlung & Beauty Freiburg – Wer darf was?

Der Markt der Schönheitsbehandlungen boomt. Etwa 158 Euro geben die Deutschen im Durchschnitt für Kosmetika aus. Ausgaben für eine Schöneheitsbehandlung beim Heilpraktiker oder Arzt sind in diesen Betrag nicht enthalten. Doch wer darf welche Schönheitsbehandlungen ausführen? Darf eine Kosmetikerin z.B. minimal-invasive Verfahren anwenden oder ist beispielsweise die Behandlung mit Botox dem Heilpraktiker und Arzt vorbehalten?

Der Bereich Schönheit & Beauty verändert sich ständig. Fast monatlich kommen neue Methoden auf den Markt. Einen Überblick zu behalten, ist für den Laien fast nicht möglich. Sobald ich eine neue Therapie oder Methode in mein Angebotsspektrum aufnehme, beschäftige ich mich eingehend damit. Ich spreche mit KollegINNEN, lese Fachartikel und überprüfe sorgfältig, ob die Methode geeignet ist für die Patientinnen meiner Hautpraxis in Freiburg – Beauty & Schönheit ist ein Business, in dem sich auch schwarze Schafe tummeln. Das Geschäft mit der Schönheit führt auch dazu, dass nicht befugte Personen schönheitsmedizinische Behandlungen anbieten, die die Sicherheit der PatientINNEN gefährden.

Heilpraktiker, Arzt, Kosmetiker? Beauty- und Schönheitsbehandlungen besser vom Profi.

Wie unterscheiden sich die Berufe Heilpraktikerin und Kosmetikerin?

Heilpraktiker ist ein Heilberuf, kein Handwerk wie das bei einer Kosmetikerin der Fall ist. Der Heilpraktiker ist Spezialist in der Naturheilkunde, heute oft mit entsprechender Ausrichtung, wie bei mir in ästhetischer Medizin und Anti-Aging-Medizin oder bei Kollegen Osteophatie, Pädiatrie usw.

Die Tätigkeit ist grundlegend im Heilpraktikergesetzt geregt. Weitere Gesetze regeln den Tätigkeitsbereich eines Heilpraktikers. Heilpraktiker betreiben Heikunde, staatlich legitimiert, als Heilkunde ohne Bestallung, mit ähnlicher Kompetenz, wie bei einem ärztlichen Kollegen. Im Heilpraktikergesetzt ist geregelt, wer diagnostische und therapeutische Tätigkeiten und Behandlungen zur Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen vornehmen darf.

Für Kosmetikerinnen in diesem Sinne sind diese Tätigkeiten nicht erlaubt. Würde eine Kosmetikerin in diesem Bereich tätig, ginge dieses Vorgehen zu Lasten der Patientensicherheit und würde für Patienten unter Umständen zur Gefahr. Auch beim Vorliegen einer Akne, zum Beispiel, die ein häufiges Krankheitsbild ist, ist zuvor eine Abklärung der Ursache durch eine Konsultation eines Heilpraktikers oder Arztes notwendig. Das gleiche gilt auch beim Wunsch nach einer Faltenbehandlung durch den Patienten.

Kranke Haut gehört in die Hände einer Heilpraktikerin oder Ärztin

Die Behandlung kranker Haut gehört auf jeden Fall in die Hände von Heilpraktikern und oder Ärzten! Ebenso minimal-invasive, ästhetische Eingriffe die beim Patienten dazu dienen, Gesundheit zu erhalten und Krankheit abzuwehren.

Im Anti Aging sind minimal-invasive, ästhetische Eingriffe und Behandlungen, wie zum Beispiel Falten unterspritzen, Mesotherapie, Fadenlift, invasive Peelings u.a. daher nur Heilpraktikern und Ärzten vorbehalten.

Die Grenze und Orientierung, wo der Tätigkeitsbereich einer Kosmetikerin endet, gibt u.a. auch die fortschreitende Rechtssprechung. Sie verweist darauf, dass das Durchdringen der obersten Hautschicht für Kosmetikerinnen nicht erlaubt sei. Das bedeutet, eine Faltenbehandlung wie zum Beispiel die Faltenunterspritzung mit natürlichen und anderen Materialien und Geräten darf nur durch Heilpraktiker und Ärzte durchgeführt werden.

Das Berufsbild einer Kosmetikerin

Bei einer Kosmetikerin handelt es sich um einen Handwerksberuf. Die Kosmetikerin ist Spezialistin für Schönheitspflege. Ihre Aufgabe und Kompetenz liegt in der Pflege und Reinigung der Haut und der Behandlung von gesunder Haut. Grundsätzlich dürfen Kosmetikerinnen Behandlungen durchführen, die kein medizinisches Fachwissen vorraussetzen. Das bedeutet die Behandlungen müssen also gesundheitlich sein.

Mit ihrer Tätigkeit unterstützen Kosmetikerinnen idealerweise die Behandlung von Heilpraktikern und Ärzten zum Wohle des Patienten.

Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Heilpraktikern/Ärzten und Kosmetikerinnen wäre wünschenswert. Oft wird dabei der Fokus auf Pflegen, Unterstützen und im Idealfall auf die Verlängerung von Ergebnissen von medizinischen-ästhetischen Eingriffen und Behandlungen gelegt. Dazu hat die Kosmetikerin nach Absprache mit dem Heilpraktiker und ärztlichen Kollegen einige Möglichkeiten.

Die Grenzen des Berufes regelt das Heilpraktikergesetz.

Wenn Sie mehr über minimal-invasive Schönheitsbehandlungen erfahren möchten oder konkret eine Frage zu einer Methode haben, dann berate ich Sie gern bei mir in der Praxis oder telefonisch.

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